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WAS IST ZU TUN, WENN JEMAND STIRBT?

  • Arzt anrufen
  • Pfarreibeauftragten oder Pfarramt benachrichtigen
  • Pfarreibeauftragter: Diakon Pawel Gorski: 079 588 73 33
  • Pfarramt: 055 616 11 87 (nur am Montagmorgen und Freitagnachmittag besetzt)
  • Bestattungsamt der Gemeinde informieren


Bei einem Todesfall werden die nahestehenden Angehörigen oder Bezugspersonen des / der Verstorbenen mit Handlungsvollmacht gebeten, sich möglichst innerhalb eines halben Tages beim Bestattungsamt am Wohnsitz des/der Verstorbenen zu melden. Als Ausweis gilt die ärztliche Todesbescheinigung. Beim Todesfall im Spital, Alters- oder Pflegeheim erfolgt die Meldung üblicherweise direkt durch die Verwaltung bzw. Heimleitung.

Beim Bestattungsamt wird u.a. folgendes besprochen: 

  • Erd- oder Urnenbestattung 
  • Zeitpunkt der Einsargung durch den Sargschreiner der Gemeinde und Überführung des/der Verstorbenen, usw. 

Der Tag der Erdbestattung oder Urnenbeisetzung wird nach Absprache mit dem Pfarreiverantwortlichen festgelegt.

Benötigen die Angehörigen einen amtlichen Todesschein, z.B. für Versicherungen, Banken, usw., können sie diesen beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes beziehen. 

Bestattung

  • Die katholische Beerdigung/Urnenbestattung mit anschliessendem Trauergottesdienst in der kath. Fli- oder Bühlkirche Weesen findet in der Regel um 10.00 Uhr statt
  • Besammlung um 09.50 Uhr beim Friedhofgebäude 
  • Der Rosenkranz für die / den Verstorbene(n) wird gebetet: an den 2 Vorabenden um 17.00 Uhr in der Klosterkirche (Ausnahme an Sonn- und Feiertagen um 17.30 Uhr)

Urnenbestattung

  • Nach Ablauf der Frist von 48 Stunden kann der Leichnam zur Kremation überführt werden, das Bestattungsamt orientiert Sie über den Kremationsort. 
  • Die Urne wird zu Beginn der Bestattungsfeierlichkeiten, wie der Sarg bei der Erdbestattung, beim Friedhofgebäude aufgestellt. Blumen und Kränze schmücken die Urne und werden bereitgestellt für die Begleitung zum Grab. 

Varianten der Urnenbeisetzung nach Absprache mit dem Bestattungsamt:

  • Beisetzung der Urne im Urnengrab
  • Beisetzung der Urne in einem bestehenden Grab
  • Beisetzung der Urne im Gemeinschaftsgrab
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